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11.11.2013 Das ist passiert

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Vorsorge

Ab dem 35. Lebensjahr ist von den Krankenkassen alle zwei Jahre eine Gesundheitsuntersuchung vorgesehen. Diese soll dazu dienen, frühzeitig Krankheiten zu erkennen. Sie beinhaltet neben der Erfassung des Risikoprofils und der Vorgeschicht eine körperliche Untersuchung, eine Blutuntersuchung mit Bestimmung des Gesamtcholesterins und des Blutzuckers sowie einen Harnstreifentest. Nehmen Sie diese Untersuchung unbedingt wahr. Darüber hinaus ist ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre ein Hautkrebsscreening vorgesehen. Dieses kann mit der Gesundheitsuntersuchung kombiniert werden. Bei auffälligen Befunden ist eine Zweituntersuchung durch einen Hautarzt vorgesehen. Ab dem 50. Lebensjahr ist jedes Jahr eine Untersuchung des Stuhlgangs auf verstecktes Blut vorgesehen, ab dem 55. Lebensjahr wird diese durch eine Darmspiegelung ersetzt (einmal, Wiederholung nach 10 Jahren).